Heimatvertriebener Vertriebener, der am 31.12.1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet des Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist; ebenso vertriebene Ehegatten und Abkömmlinge eines H.
Weitere Begriffe : Abgeurteilte | polizeiliche Vernehmung | Generalbefugnis |
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