HeimwärtsstrebenBestreben der Gerichte, auch im Fall einer Auslandsberührung (Art. 3 EGBGB) möglichst zur Anwendung eigenen Rechts zu kommen, z. B. durch Abbrechen der Verweisungskette im Fall einer Rückverweisung beim eigenen Recht.
Weitere Begriffe : Trinkerheilanstalt | Genfer Protokoll | Bereicherungsprinzip |
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