Rückverweisung
Zurückweisung, Internationales Recht.
(Art. 4 12 EGBGB, [franz.] ren- voi) ist im internationalen Privatrecht die Verweisung des Rechtes eines fremden Staates, dessen Gesetze durch deutsches Recht für maßgebend erklärt worden sind, das aber seine Sachnorm nicht angewandt haben will, auf ein deutsches Gesetz. Die R. führt zur Anwendung deutscher Gesetze (z.B. Beerbung eines in Deutschland wohnenden Engländers). Lit.: Kuhn, //., Der Renvoi, 1998
renvoi.
Internationales Privatrecht (1).
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