HerausgabepflichtDer Besitzer einer Sache ist auf Verlangen des Eigentümers zur Herausgabe verpflichtet, soweit ihm nicht ein Recht zum Besitz zusteht, z. B. aufgrund Leihe, Mietvertrag usw.; §§ 985, 986 BGB.
Weitere Begriffe : Auschwitz-Lüge | Apolid | Kopulation |
MMnews
|