Herausgeber Bei Sammelwerken, Zeitungen und Zeitschriften derjenige, der die Richtlinien für Gesamtorganisation, Inhalt und Aufbau bestimmt; auch der für die Textgestaltung von Neu- oder Gesamtausgaben Verantwortliche. Derjenige, der ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst veröffentlicht, ohne selbst Urheber zu sein. Der H. eines Sammelwerkes kann jedoch auch Urheber sein, wenn die Sammlung durch Auslese und Anordnung der einzelnen Beiträge als persönliche geistige Schöpfung angesehen werden kann.
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