Hierarchie
(griech.: hierarchia = Priesteramt, heilige Herrschaft); pyramidenförmig aufgebaute, auf Über- und Unterordnung beruhende Ordnung (z.B. Beamten-H., kirchliche HJ.
im kath. Kirchenrecht die aus der Stiftung durch Christus abgeleitete Stufung der Ämter von oben nach unten.
(griech. [F.] heilige Herrschaft) ist die stufenmäßig aufgebaute, auf Überordnung und Unterordnung beruhende Ordnung (z.B. Beamtenhierarchie in der Verwaltung, kirchliche H.). Lit.: Rausch, R., Hierarchie, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3 1982, 103
(griech.) bezeichnete im ursprünglichen Sinne Rangordnung der Geistlichkeit; hieraus entwickelte sich ein allgemeiner Rechtsbegriff für ein Verhältnis der Über- und Unterordnung (z. B. Beamtenhierarchie). Die kath. Kirche unterscheidet zwischen Weihe-H., der die zur Spendung der Sakramente berechtigten, und Jurisdiktions-H., der die zur Lenkung der Gläubigen berufenen Kleriker angehören. Über den engeren Begriff der Hierokratie (Priesterherrschaft) Theokratie.
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