Hilfsgeschäft

ist jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit eines Unternehmers mit sich bringt (z. B. Rechtsanwalt veräußert seinen bisher beruflich genutzten Schreibtisch). Es sind übliche Geschäfte im Gefolge der Grundgeschäfte. Sie gehören ebenso wie die Nebengeschäfte zu den Geschäften im Rahmen eines Unternehmens. Auf die Nachhaltigkeit kommt es nicht an.




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