Hochgerichtsbarkeitist im mittelalterlichen deutschen Recht die Gerichtsbarkeit über besonders schwere Verbrechen (überwiegend Blutgerichtsbarkeit, Todesstrafe). Lit.: Sagstetter, M., Hoch- und Niedergerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Herzogtum Bayern, 2000
Weitere Begriffe : Lohnzahlung für Feiertage | Luftreinhaltung | Militärstrafgesetzbuch |
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