Hochschulreife, AllgemeineDie A. H. (Abitur) wird durch eine Prüfung (nach Maßgabe des Landesrechts 3 schriftliche Prüfungen und mindestens 1 mündliche Prüfung) nach dem erfolgreichen Besuch der Oberstufe des Gymnasiums oder einer gleichgestellten Schule der Sekundarstufe II (s. Schulwesen, z. B. Gesamtschulen, Oberschulen und Sekundarschulen) oder entsprechenden Schulen des zweiten Bildungsweges erreicht. Sie berechtigt zum Besuch aller Hochschulen, insbes. auch der Universitäten (wissenschaftlichen Hochschulen). Die Schulzeiten, die bis zur A. H. absolviert werden müssen, sind 12 oder teilweise noch 13 Jahre (s. auch Schulpflicht; Schulwesen). Die abschließende Prüfung wird außer in Rheinland-Pfalz innerhalb eines Landes zentral gestellt. Länderübergreifende gemeinsame Abiturprüfungen werden diskutiert.
Weitere Begriffe : Zweiparteienprinzip | Zweistufentheorie | Streitgehilfe |
MMnews
|