Hoheitsgewässerist das der Hoheitsgewalt eines Staats unterstehende Gewässer. Zum 1.1. 1995 dehnte die Bundesrepublik Deutschland ihre H. an Nordsee und Ostsee zum Schutz des Wattenmeers auf eine Tiefe von 12 Seemeilen aus. Lit.: Schmidt, B., Die Erweiterung der seewärtigen Hoheitsrechte, 1989
Weitere Begriffe : Warnbaken | Unterlegkeil | Dienstverhältnis, früheres |
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