Im Zweifel für den Angeklagten

(in dubio pro reo) bedeutet, dass im Strafprozess zugunsten des Angeklagten entschieden werden muss, wenn das Gericht Zweifel hat, ob eine den Angeklagten belastende Tatsache vorliegt; es kommt nicht darauf an, ob irgend jemand Zweifel hat, sondern allein, ob das Gericht eine Tatsache als zweifelhaft wertet.

in dubio pro reo.




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