Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo) bedeutet, dass im Strafprozess zugunsten des Angeklagten entschieden werden muss, wenn das Gericht Zweifel hat, ob eine den Angeklagten belastende Tatsache vorliegt; es kommt nicht darauf an, ob irgend jemand Zweifel hat, sondern allein, ob das Gericht eine Tatsache als zweifelhaft wertet.
Weitere Begriffe : Vereinbarungen (im Strafverfahren) | Ersatzschulen | physische Beihilfe |
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