Immaterialgüterrechte

sind subjektive Rechte, die an unkörperlichen Gütern bestehen und einen selbständigen Vermögenswert haben (gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patent). Der wichtigste Fall der Rechte an geistigen Gütern ist das Urheberrecht.




Vorheriger Fachbegriff: Immaterialgüterrecht | Nächster Fachbegriff: Immaterialgut


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen