Immissionsschutz-Beauftragter

Im Arbeitsrecht :

In Betrieben müssen zahlreiche Beauftragte im Interesse des Umweltschutzes bestellt werden. Die I. geniessen einen besonderen Kündigungsschutz (v. 22. 7. 1992 - 2 AZR 85/92 - NZA 93, 557). Lit.: Ehrich DB 93, 1772.




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