Impfgesetz

vom 8.4.1874, ergänzt durch Ausführungsverordnung vom 22.1.1940, enthält u.a. Vorschriften über Impfung mit Schutzpocken (Impfpflicht), Bestellung von Impfärzten, Führung von Impflisten sowie Ausstellung von Impfscheinen.




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