In-house-Geschäft vergabefreies Geschäft, bei dem die Leistung von einer Stelle erbracht wird, die der öffentlichen Verwaltung bzw. dem Geschäftsbetrieb des öffentlichen Auftraggebers zuzurechnen ist. Ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB liegt nach der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 18. 11.1999 — Rs. C107/98; BGH, Urt. v. 12.6.2001 — X ZB 10/01, BGHZ 148, 55) unter folgenden Voraussetzungen nicht vor:
Weitere Begriffe : Autobahn | Gefangenenmeuterei | Handstraußregel |
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