Individualgesetzzur Regelung eines Einzelfalles oder mehrerer bestimmter, dem Gesetzgeber bekannter Fälle erlassenes Gesetz. Ist in Staaten mit rechtsstaatlicher Verfassung verboten, vgl. für die BRD Art. 3 Abs. 1 GG.
Weitere Begriffe : Telekommunikationsnetze | Nebenbuhler | Vollstreckungsmissbrauch |
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