Individualarbeitsrecht ist das das einzelne Arbeitsverhältnis betreffende Arbeitsrecht. Es umfasst insbesondere die Begründung, den Inhalt (Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien) und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es steht im Gegensatz zum Kollektivarbeitsrecht. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006; Hromadka, W./Maschmann, F., Arbeitsrecht, Bd. 1 2. A. 2001
Weitere Begriffe : Gleichgestellte | Hauptfreiheitsgrundrecht | Geschwindigkeitsmessung |
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