Industrie

Als I. im betriebswirtschaftlichen Sinne bezeichnet man Produktionsformen, die durch bedeutende Kapitalausstattung, Einsatz von Managern und Mitarbeitern, fehlende oder nur leitende Mitarbeit des Betriebsinhabers und maschinelle, arbeitsteilige Produktion großer Mengen gekennzeichnet sind. Diese Definition dient der Abgrenzung zum Handwerk. Volkswirtschaftlich ist I. einer der drei Wirtschaftssektoren neben Landwirtschaft und Dienstleistung. Die genannten Indizien müssen dabei nicht sämtlich gegeben sein, es genügt, wenn einige den Betrieb entscheidend prägen. In industriemäßiger Form bedarf die Betätigung in einem Handwerk keiner Genehmigung. Industriebetriebe sind Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer. S. a. Gewerbe, Handel.




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