Inlandskonkursdas auf das inländische Vermögen eines Schuldners beschränkte Konkursverfahren. Es findet statt, wenn der Schuldner im Inland zwar keinen Wohnsitz, aber eine gewerbliche Niederlassung oder ein bewirtschaftetes Gut mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden besitzt, § 238 KO.
Weitere Begriffe : Homogenitätsgrundsatz | Erfindernennung | Tonaufnahme, unzulässige |
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