InnungsmeisterNach den Satzungen der Handwerksinnungen führt der Innungsvorstand (§ 66 HandwO) i. d. R. die Bezeichnung Obermeister der Innung. Landesinnungsmeister ist die satzungsgemäße Bezeichnung des Vorsitzenden des Vorstands des Landesinnungsverbandes.
Weitere Begriffe : Zinsbesteuerung | Lenkungsdauer, Höchstdauer der täglichen | GmbH & Stille |
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