Institutionelle Garantien

sind verfassungsrechtliche Gewährleistungen bestimmter öffentlich-rechtlicher Institutionen in ihrer überkommenen Kernstruktur. Beispiele bilden das Berufsbeamtentum und die kommunale Selbstverwaltung.

Einrichtungsgarantien.




Vorheriger Fachbegriff: Institutionelle Garantie | Nächster Fachbegriff: Institutionelle Grundrechtstheorie


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen