Intellektuelle Urkundenfälschung

mittelbare Falschbeurkundung. Strafbar nach § 271 StGB.

Falschbeurkundung.




Vorheriger Fachbegriff: Intellektuelle Urheberschaft | Nächster Fachbegriff: Intelligente Verpackungssysteme


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen