Interzession
(lat.), das Dazwischentreten (z.B. Wechselinterzession). Siehe auch: Intervention.
(Dazwischentreten) ist das Eintreten eines Dritten für die Schuld des Schuldners (z.B. Schuldmitübernahme, Bürgschaft). Lit.: Werner, S., Schuldrechtliche Interzessionen, 1998; Aebi, D., Interzession, 2001 (Schweiz)
ist der Oberbegriff des Eintretens für eine fremde Schuld, insbes. daher Bürgschaft, Schuld (mit)übernahme, Verpfändung (Pfandrecht) u. a.
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