Inzidentkontrolleist die Prüfung einer Rechtsfrage im Rahmen eines nicht unmittelbar hierauf gerichteten Verfahrens (z.B. prüft das Gericht, das untersucht, ob für einen Vollzugsakt eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, inzident, ob die dafür in Frage kommende Norm rechtmäßig ist). Lit.: Hein, D., Die Inzidentkontrolle sekundären Gemeinschaftsrechts, 2001 Inzucht ist die Paarung überdurchschnittlich nahe verwandter Lebewesen. Sie birgt die Gefahr des Verlustes genetischer Diversität und Inerscheinungtre- tens unerwünschter Anlagen. Übertragen ist die Wechsel, Wettbewerb und wirkliche Kontrolle ausschließende I. wegen der mit ihr regelmäßig verbundenen Korruptivität auch in einer Verwaltungsorganisation (z.B. Behörde, Fakultät) höchst gefährlich.
Weitere Begriffe : Geschäftsführung, angemaßte | Abwehr von Gefahren | die Europäische Gemeinschaften (EG) |
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