ist das Gericht, welches die angegriffene Entscheidung erlassen hat. (lat.), abgek. Bezeichnung für den Richter, von dem die Entscheidung stammt. (lat.) Richter, von dem (die anzufechtende Entscheidung kommt) ist die abgekürzte Bezeichnung für den Richter (das Gericht), dessen Entscheidung angefochten worden ist.
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Weitere Begriffe : Taschendiebstahl | Gefährdungstheorie | Anheuern
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