Iudex ad quem

ist das dem ursprünglichen Gericht erster Instanz übergeordnete Rechtsmittelgericht, also dasjenige, welches über ein Rechtsmittel zu entscheiden hat.

(lat.), abgek. Bezeichnung für den Richter (das Gericht), dem die Sache zur Entscheidung über das Rechtsmittel vorgelegt wird.

(lat.) Richter, zu dem (die Anfechtung der Entscheidung geht)

für den Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat.




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