Ius utrumque([lat.] beide Rechte) ist seit dem 12. Jh. die Sammelbezeichnung für das geistliche (kanonische) Recht und das weltliche (römische) Recht. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007
Weitere Begriffe : Erkennendes Gericht | Baugenehmigung | Parlamentarischer Rat |
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