Jugendarrestanstalt

(Jugendstrafanstalt). Vollzug des Jugendarrestes u. der Jugendstrafe wird in besonders für Jugendliche u. Heranwachsende eingerichteten Anstalten vollzogen. Bei Heranwachsenden kann angeordnet werden, dass Vollzug in einer Erwachsenenanstalt zu erfolgen hat (§ 92 JugendgerichtsG). a. Jugendstrafvollzug.




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