Juristenausbildungist die zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt erforderliche wissenschaftliche und praktische Ausbildung. Sie umfasst die Ausbildung zum höheren Verwaltungsdienst und zu allen gebundenen jur. Berufen, z. B. Rechtsanwalt, Notar (einheitliche J., daher der Begriff „Einheitsjurist“). S. a. Jurist, Diplom-Jurist.
Weitere Begriffe : Nachlassfürsorge | Ort | Krankenversicherung |
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