Verwaltungsdienstder Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, der die Tätigkeit der Beamten, der öffentlichen Angestellten und der öffentlichen Arbeiter betrifft. Nicht hierzu gehört z.B. der Bereich der Minister, Richter, Soldaten.
Weitere Begriffe : Aufgedrängte Bereicherung | Deskriptive Merkmale | Giebelmauer |
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