KäseDie K.VO i. d. F. v. 14. 4. 1986 (BGBl. I 412) m. Änd. regelt die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Herstellung und Vertrieb von Käse im Rahmen eines Gewerbes. Genaue Begriffsbestimmungen enthält § 1; die §§ 3-5 normieren die Anforderungen an die Herstellung. Verstöße werden nach Lebensmittel- und Futtermittelrecht bestraft. Zutaten gem. Anlage 3 der LebensmittelkennzeichnungsVO (s. Kennzeichnung von Lebensmitteln), die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, müssen angegeben werden, wenn nicht die Verkehrsbezeichnung des K. auf deren Vorhandensein schließen lässt.
Weitere Begriffe : Be- und Entladen | Trainingsmassnahme | Verjährung zivilrechtlich |
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