Künstlersozialabgabeist eine Umlage der einschlägigen Unternehmen (Verlage, Konzertagenturen usw.) für die Künstlersozialversicherung. Sie bemisst sich nach einem durch Rechtsverordnung vom BMin für Gesundheit und Soziale Sicherung festgesetzten Vomhundertsatz der gezahlten Entgelte (§§ 23 ff. KSVG).
Weitere Begriffe : Kürzung der Dienstbezüge | Räumungungsklage | Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
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