KakaoDie VO über Kakao und Schokoladenzeugnisse v. 15. 12. 2003 (BGBl. I 2738) m. Änd. enthält Vorschriften über die Bezeichnung (Begriffsbestimmungen), die Kenntlichmachung sowie die Zulässigkeit von Zusätzen und Herstellungsverfahren (s. a. Täuschung im Lebensmittelhandel). Die von der VO erfassten Kakaoerzeugnisse sind aus einer Anlage ersichtlich.
Weitere Begriffe : Stoßstange | Bundesbehandlungsschein | Verpflichtungsvertrag |
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