Kampagnebetrieb

gewerbliches Unternehmen, in dem regelmässig nur einige Monate im Jahr gearbeitet wird (z. B. Zuckerfabrik, Konservenfabrik). Auf K.e und Saisonbetriebe (das sind Betriebe, die regelmässig zu einer bestimmten Jahreszeit verstärkt arbeiten) finden die Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen keine Anwendung; § 20 Kündigungsschutzgesetz.




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