Kanzelparagraph

durch das Strafrechtsänderungsgesetz aufgehobene Vorschrift des Strafgesetzbuches aus der Bismarckschen Kulturkampfzeit, wonach Geistliche betraft wurden, die bei Ausübung ihres Berufes in Rede oder Schrift Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung machten, § 130 a StGB a.F.




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