Kapitularien germanisches Recht: die neben den Leges barbarorum bestehenden königlichen Satzungen und Verordnungen (in lateinischer Sprache), die nur im Rahmen der Volksgesetze erlassen werden konnten oder der Zustimmung des Volkes bedurften.
Weitere Begriffe : Schulze | Völkerverständigung | Eigenrechtserbschein |
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