Kasse gegen Verladungsdokumente(Verladedokumente) ist die Klausel, nach welcher der Schuldner gegen Empfang der Verladepapiere (das Entgelt) zu leisten hat.
Weitere Begriffe : Arbeitsbedingungen | Schmuggel | Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen |
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