Kasse gegen Faktura Klausel bei Kaufverträgen. Sie besagt, dass der Kaufpreis mit Aushändigung der Rechnung fällig wird und zu zahlen ist (also u. U. bereits vor Warenlieferung!), ferner, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen ist.
Weitere Begriffe : Schiffsbauregister | Rückenteignung | Unternehmung |
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