Kasse gegen Faktura

Klausel bei Kaufverträgen. Sie besagt, dass der Kaufpreis mit Aushändigung der Rechnung fällig wird und zu zahlen ist (also u. U. bereits vor Warenlieferung!), ferner, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen ist.

ist die Klausel, nach welcher der Schuldner schon gegen Empfang der Rechnung (das Entgelt) zu leisten hat, ohne dass die ihm geschuldete Ware auch nur abgesandt zu sein braucht.

Nach dieser Vertragsklausel ist der Kaufpreis (Kauf) bei Erhalt der Rechnung zu zahlen; eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.




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