„Kavaliersstart“

Anfahren, Belästigung, Lärm. Unter Kavaliersstart versteht man ein übertrieben „rasantes“ Anfahren aus dem Stand in „Rennfahrer-Manier“. Abgesehen davon, daß der Kavaliersstart Motor und Reifen unnötig strapaziert, kann darin ein Verstoß gegen die Grundregel des § 1 StVO liegen (nämlich wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet oder belästigt werden - Hauptfälle -, so z. B. auch Fußgänger durch wegspritzende Steine oder Schmutz, oder Anwohner durch unnötige Geräuschentwicklung).




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