KleinsiedlerIm Rahmen des sozialen Wohnungsbaues werden u. a. Kleinsiedlungen gefördert. Das sind Siedlerstellen, die jeweils aus einem Wohngebäude mit angemessener Landzulage bestehen und die nach Grösse, Bodenbeschaffenheit und Einrichtung dazu bestimmt und geeignet sind, dem K. durch Selbstversorgung aus vorwiegend gartenbaumässiger Nutzung des Landes eine fühlbare Ergänzung seines sonstigen Einkommens zu bieten; § 2 Abs. 2a, § 10 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.
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