Kollektivschuld

die Mitschuld eines Volkes oder einer Volksgruppe an den Verbrechen einzelner ihrer Angehöriger; im besonderen die Mitschuld des deutschen Volkes an den Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes; vom Standpunkt der individualistischen Ethik und der Rechtsstaatlichkeit aus gibt es keine K. oder Sippenhaftung.

Gruppenschuld




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