KombiUnter Kombi versteht man Kraftwagen bis zu 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht, wenn sie nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, im Innenraum gleichzeitig oder wahlweise der Personen- oder Güterbeförderung zu dienen.
Weitere Begriffe : Zugewinngemeinschaft | Katastrophenschutz | Sanierungsmaßnahmen |
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