Kommentar

(lat. Erläuterung). Im rechtlichen Bereich: Erläuterungsbuch, in dem jeweils zu den einzelnen Bestimmungen eines Gesetzes ergänzende Hinweise und Bemerkungen enthalten sind. Zu allen wichtigeren Gesetzen (insbes. BGB, ZPO, StGB, StPO) gibt es eine Reihe von K.en.




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