Kommentar(lat. Erläuterung). Im rechtlichen Bereich: Erläuterungsbuch, in dem jeweils zu den einzelnen Bestimmungen eines Gesetzes ergänzende Hinweise und Bemerkungen enthalten sind. Zu allen wichtigeren Gesetzen (insbes. BGB, ZPO, StGB, StPO) gibt es eine Reihe von K.en.
Weitere Begriffe : Gattungs(handlungs)vollmacht | Arglisteinrede | Verfassungsänderung |
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