Kommentator([M.] Erläuterer) ist der Verfasser eines Kommentars. In der Rechtsgeschichte sind Kommentatoren die spätmittelalterlichen oberitalienischen Rechtswissenschaftler, die das gelehrte Recht (nicht mehr nur durch bloße Glossen, sondern darüber hinaus) durch Kommentare und Gutachten so erläutern, dass es in der Praxis verwendbar wird (z.B. Bartolus, Baldus). Wegen ihrer Tätigkeit als Gutachter heißen sie auch Konsiliatoren. Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Lange, H., Römisches Recht im Mittelalter, 1997
Weitere Begriffe : Elektromagnetische Verträglichkeit | eigenverantwortliche Selbstgefährdung | Verwaltungsaktie |
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