Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Das BVerfG hat durch Urt. vom 17. 8. 1956 (BVerfGE 5, 85 ff.) gem. Art. 21 II GG Verfassungswidrigkeit der KPD festgestellt und die Partei aufgelöst; zugleich wurde die Schaffung von Ersatzorganisationen verboten. Im Sept. 1968 wurde die „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP) gegründet; auch diese verstieß nach BVerwG NJW 1982, 779 in ihren Zielen gegen die freiheitl. demokrat. Grundordnung.




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