Kompositionensystemist im altrömischen, germanischen und frühmittelalterlichen Recht das System, das wohl als Folge schwacher Herrschaftsgewalt Unrecht (nur) durch Bußleistung an den Verletzten (Wergeld, Buße) ausgleicht (z.B. bei den Franken bei Tötung eines Freien Ausgleich durch Sachen im Wert von 200 Schillingen) und im Hochmittelalter mit dem Erstarken des Staates durch das System der staatlichen peinlichen Strafen einerseits und des privatrechtlichen Schadensersatzes andererseits abgelöst wird. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Judikat | A fortiori | Dunkelheit |
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