KondominatKondominium (Gemeinschaftsgewalt) ist die gemeinsame Ausübung der Hoheitsgewalt durch mehrere Hoheitsträger (Staaten) auf einem ihnen gehörigen Gebiet (z.B. Preußen und Österreich in Schleswig-Holstein 1864-1866).
Weitere Begriffe : Rechtsangleichung | Verwaltungstreuhand | Praeter legem |
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