KonsulateBesondere Behörden im Rahmen des Auswärtigen Dienstes, die für die rechtliche Betreuung deutscher Staatsangehöriger im Ausland zuständig sind. Nach dem Konsulargesetz aus dem Jahre 1974 sollen sie Rechtsschutz vermitteln, wenn Deutsche im Ausland in Untersuchungs- oder Strafhaft geraten, für alle dort lebenden Deutschen die Aufgaben der Standesämter wahrnehmen, sich um den Nachlaß dort verstorbener Deutscher kümmern und Beurkundungen (anstelle der Notare) vornehmen.
Weitere Begriffe : actio illicita in causa | Untergraben | aberratio ictus |
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