Kontokorrentvorbehalt

ist der Eigentumsvorbehalt, der den Erwerb des Eigentums davon abhängig macht, dass der Käufer alle oder einen bestimmten Teil der gesamten aus der Geschäftsverbindung stammenden Forderungen beglichen hat. Lit.: Braun, H., Kontokorrentvorbehalt und Globalvorbehalt, 1980

Eigentumsvorbehalt.

Eigentumsvorbehalt (3).




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