Konventionalscheidung (lat. "Übereinkommen"), auch einverständliche Ehescheidung genannt. Eine Auflösung der Ehe durch einen Vertrag zwischen den Ehegatten ist nicht möglich. Vielmehr muss stets ein Scheidungsurteil ergehen, das auf einem Ehescheidungsgrund gestützt ist. Bei der sehr häufigen K. wird eine einverständliche Scheidung aber praktisch dadurch erreicht, dass der klagende Ehegatte einen Scheidungsgrund behauptet und der andere diesen bestätigt. Die Ehe wird dann regelmässig ohne nähere Prüfung dieser Angaben geschieden. Durch eine Scheidungsvereinbarung einigen sich die Ehegatten regelmässig vorher über den Unterhalt, das Sorgerecht für die Kinder und die Vermögensauseinandersetzung.
Weitere Begriffe : Stammrolle | Primäranspruch | Fuhrwerke |
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